GremienPfarrgemeinderatAufgaben des PfarrgemeinderatsDer Pfarrgemeinderat (PGR) trägt gemeinsam mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeitern die Verantwortung am Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Zusammen mit dem Pfarrer berät und beschließt er alle die Gemeinde betreffenden pastoralen Fragen. Zugleich erkennt, stärkt und vernetzt der PGR die verschiedenen Charismen, die in der Gemeinde vorhanden sind. Indem er das Gemeindeleben tatkräftig mitgestaltet, prägt er das Gesicht der Pfarrei mit und ist mitverantwortlich dafür, dass die Kirche vor Ort glaubwürdig ist und bleibt. Im März 2010 wurde der PGR für die nächsten 4 Jahre neugewählt. Das Gremium setzt sich zusammen aus amtlichen, gewählten und berufenen Mitgliedern. Ebenso dazu gehören die LeiterInnen der Sachausschüsse, sofern sie nicht bereits im PGR vertreten sind und ein Mitglied aus der Kirchenverwaltung. Die Sitzungen des PGR sind grundsätzlich öffentlich und werden im Pfarrblatt bekannt gegeben Protokolle der Sitzungen (zum Öffnen des Protokolls bitte den gewünschten Termin anklicken)
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